Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

02.06.1986

Geschäftszahl

86/10/0061

Rechtssatz

Ausnahmen für die übliche land- und forstwirtschaftliche Nutzung oder die rechtmäßige Ausübung der Fischerei sind - auch nicht für so genannte "Pflegemaßnahmen" vorgesehen.