Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

31.10.1986

Geschäftszahl

86/10/0018

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH Erkenntnis 1983/06/27 83/10/0107 1

Stammrechtssatz

Es besteht iSd Paragraph 44 a, Litera a, VStG die Notwendigkeit, die Merkmale, denenzufolge der Bf die Eigenschaft ALS VERANTWORTLICHER hat, im Spruch des Straferkenntnisses anzuführen (Hinweis E 18.6.1982, 2697/80).