Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

08.10.1986

Geschäftszahl

86/09/0107

Rechtssatz

Der Witwe steht, auch wenn sie österei8chische Staatsbürgerin ist, kein von ihrem Ehegatten abgeleiteter Witwenversorgungsanspruch zu, wenn ihr Ehegatte keinen Anspruch auf Versorgung nach dem KOVG hatte, weil er die österreichische Staatsbürgerschaft nicht besaß.