Verwaltungsgerichtshof
20.10.1988
86/09/0101
Das am 1.9.1984 in Kraft getretene LDG ist auf ein sich auf das Schuljahr 1983/84 beziehendes Leistungsfeststellungsverfahren anzuwenden, bei dem sowohl der dieses Verfahren auslösende Antrag als auch alle in diesem Verfahren erlassenen Bescheide zeitlich nach dem Inkrafttreten des LDG liegen.