Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.06.1987

Geschäftszahl

86/08/0250

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 82/11/0091 E 21. November 1984 RS 3

Stammrechtssatz

Auch bei Vorliegen einer einzigen gesetzwidrigen Weisung hinsichtlich der Arbeitzeit liegt nicht Idealkonkurrenz vor, sondern soviele Delikte, wie Arbeitnehmer davon betroffen sind.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1987:1986080250.X03