Verwaltungsgerichtshof
29.06.1987
86/08/0250
GRS wie 82/11/0091 E 21. November 1984 RS 3
Auch bei Vorliegen einer einzigen gesetzwidrigen Weisung hinsichtlich der Arbeitzeit liegt nicht Idealkonkurrenz vor, sondern soviele Delikte, wie Arbeitnehmer davon betroffen sind.
ECLI:AT:VWGH:1987:1986080250.X03