Verwaltungsgerichtshof
19.03.1987
86/08/0239
GRS wie 2037/79 E 20. Juni 1980 VwSlg 10172 A/1980 RS 4
Bescheide der Sozialversicherungsträger, ist denen Beiträge für bestimmte Zeiten vorgeschrieben werden, sind auch dann einer Vollstreckung nach Paragraph 412, Absatz 2, ASVG zugänglich, wenn sie keinen Exekutionstitel bilden; sie bilden nämlich die Grundlage für die Ausstellung von Rückstandsausweisen.
Besprechung in:
ZAS 1988/4, S 137;