Verwaltungsgerichtshof
13.10.1988
86/08/0196
GRS wie 81/08/0175 E 26. März 1982 RS 1
Wie der Zusammenhang zeigt, in dem von Paragraph 8, Absatz eins, Ziffer 3, Litera b, ASVG bzw. von Paragraph 3, BSVG auf den Betriebsbegriff des Landarbeitsgesetzes verwiesen wird, muss es sich hierbei um eine grundsätzlich dem selbständigen ERWERB dienende, nachhaltig betriebene Betätigung, eine organisierte Erwerbsgelegenheit, handeln. Dabei wird es auch auf das äußere Erscheinungsbild der Tätigkeiten zum Zwecke der Erzielung bestimmter Arbeitsergebnisse der land(forst)wirtschaftlichen Produktion ankommen. (Hinweis auf E vom 26.5.1965,0321/65, VwSlg 6713 A/1965).