Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.09.1986

Geschäftszahl

86/08/0189

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1146/64 E 24. Mai 1966 VwSlg 6929 A/1966 RS 2

Stammrechtssatz

Erhebt eine Partei gegen einen Bescheid des Landeshauptmannes keine Berufung, so ist sie gegen den bestätigenden Ministerialbescheid, der infolge Berufung einer anderen Partei erlassen wurde, mangels Erschöpfung des Instanzenzuges nicht beschwerdelegitimiert.