Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.10.1986

Geschäftszahl

86/08/0140

Rechtssatz

Artikel römisch drei, Absatz 3, ApG Nov 1984 ist auf Konzessionsansuchen, die vor dem 1.1.1985 gestellt wurden, nicht anwendbar; diese Ansuchen sind nach der alten Rechtslage, darunter auch Paragraph 47, Absatz 2, ApG aF, zu beurteilen.