Verwaltungsgerichtshof
23.10.1986
86/08/0140
Unter dem in Paragraph 47, Absatz 2, ApG aF und nF verwendeten Rechtsbegriff der "lokalen Verhältnisse" sind alle drei im Paragraph 10, umschriebenen Tatbestandselemente (Vorhandensein eines Arztes, Bedarf, keine Existenzgefährdung der Nachbarapotheke) zu verstehen.