Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.10.1986

Geschäftszahl

86/08/0140

Rechtssatz

Unter dem in Paragraph 47, Absatz 2, ApG aF und nF verwendeten Rechtsbegriff der "lokalen Verhältnisse" sind alle drei im Paragraph 10, umschriebenen Tatbestandselemente (Vorhandensein eines Arztes, Bedarf, keine Existenzgefährdung der Nachbarapotheke) zu verstehen.