Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.09.1987

Geschäftszahl

86/08/0118

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1991/76 E 21. Februar 1977 RS 3

Stammrechtssatz

Infolge des Grundsatzes der Amtswegigkeit des Verfahrens hat die Behörde im fortgesetzten Verfahren zu erwägen, ob vielleicht auch Beweisanträge, die gegen das Neuerungsverbot im Verfahren vor dem VwGH verstoßen haben, der Wahrheitserforschung dienen.