Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.09.1987

Geschäftszahl

86/08/0118

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0238/67 E 27. April 1967 RS 2

Stammrechtssatz

Ein Begründungsmangel kann durch nachfolgende Ermittlungen allein nicht beseitigt werden.