Verwaltungsgerichtshof
14.01.1988
86/08/0098
Wird im Fall positiver Ermessensübung verneint, ist die Frage, ob sich der Bfr zu Recht auf diesen gesetzlichen Tatbestand der besonderen Härte hätte berufen können, nicht mehr zu behandeln (Hinweis E 17.3.1983, 81/08/0091).
Siehe jedoch:
84/08/0148 E 30. Jänner 1986 VwSlg 12009 A/1986 RS 1;