Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.01.1988

Geschäftszahl

86/08/0098

Rechtssatz

Wird im Fall positiver Ermessensübung verneint, ist die Frage, ob sich der Bfr zu Recht auf diesen gesetzlichen Tatbestand der besonderen Härte hätte berufen können, nicht mehr zu behandeln (Hinweis E 17.3.1983, 81/08/0091).

Beachte

Siehe jedoch:

84/08/0148 E 30. Jänner 1986 VwSlg 12009 A/1986 RS 1;