Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.09.1988

Geschäftszahl

86/08/0095

Rechtssatz

Der Nachweis der Zustimmung der zum verantwortlichen Beauftragten bestellten Person muss nicht schon vor Begehung der Verwaltungsübertretung der Behörde gegenüber erbracht werden.