Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.04.1986

Geschäftszahl

86/08/0060

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1171/79 E 27. Juni 1980 VwSlg 10183 A/1980 RS 4

Stammrechtssatz

Weist ein Sozialversicherungsträger einen Antrag auf Gewährung eines Hilflosenzuschusses unter Berufung auf Paragraph 362, Absatz eins und 2 ASVG zurück, so ist dagegen die Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zulässig.