Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.03.1986

Geschäftszahl

86/08/0002

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0867/66 E 28. Oktober 1968 VwSlg 7432 A/1968 RS 3

Stammrechtssatz

Unter dem Begriff "Barauslagen" kann der Ersatz entrichteter Stempelgebühren nicht ausgesprochen werden.