Verwaltungsgerichtshof
20.01.1987
86/07/0258
Der Ausspruch in einem Bescheid der Agrarbehörde erster Instanz N habe als Eigentümer näher bezeichneter Grundstücke das Befahren eines bestimmt bezeichneten Grundstückes mit Fahrzeugen aller Art zu unterlassen, stellt eine Anordnung iSd Paragraph 85, Absatz eins, Litera b, TFLG dar.