Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.11.1986

Geschäftszahl

86/07/0183

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2310/61 E 21. März 1962 RS 1

Stammrechtssatz

Als Merkmal des Notstandes hat eine unmittelbar drohende Gefahr für das Leben, die Freiheit oder das Vermögen zu gelten.