Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

03.02.1987

Geschäftszahl

86/07/0153

Rechtssatz

Der Konkursmasseverwalter kann dann gültig auf ein Wasserbenutzungsrecht des Gemeinschuldners verzichten, wenn er damit im Rahmen der ihm obliegenden Förderung der Verwertung der Konkursmasse handelt (Hinweis E 28.4.1981, 81/07/0035).