Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.09.1989

Geschäftszahl

86/07/0086

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0628/73 E 22. Juni 1973 RS 2

Stammrechtssatz

Selbst ausführliche Darlegungen in der Gegenschrift vermögen die fehlenden Erörterungen und Feststellungen im angefochtenen Bescheid nicht zu ersetzen.