Verwaltungsgerichtshof
15.07.1986
86/07/0079
GRS wie 0913/66 E 26. Juni 1967 VwSlg 7158 A/1967 RS 3
Der Hinweis, "vor einigen Tagen" vom Wiederaufnahmegrund Kenntnis erhalten zu haben, genügt für die Bewilligung des Wiederaufnahmeverfahrens nicht, wenn die Eingabe undatiert ist.