Verwaltungsgerichtshof
21.10.1986
86/07/0065
Es ist nicht Aufgabe der Behörden, inhaltliche Mängel von Parteieingaben aus der Welt zu schaffen. Auch eine Beratung von Verfahrensparteien oder anderen Beteiligten in materiellrechtlicher Hinsicht zählt nicht zu den Pflichten der Behörde.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
86/07/0066