Verwaltungsgerichtshof
10.06.1986
86/07/0011
GRS wie 1631/73 E 28. Februar 1974 RS 3
Die Erlassung eines Berichtigungsbescheides iSd Paragraph 62, Absatz 4, AVG bewirkt nicht, daß dieser an die Stelle des fehlerhaften Bescheides tritt. Ein Berichtungsbescheid bildet vielmehr mit dem von ihm berichtigten Bescheid eine Einheit.