Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.06.1986

Geschäftszahl

86/07/0011

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1631/73 E 28. Februar 1974 RS 3

Stammrechtssatz

Die Erlassung eines Berichtigungsbescheides iSd Paragraph 62, Absatz 4, AVG bewirkt nicht, daß dieser an die Stelle des fehlerhaften Bescheides tritt. Ein Berichtungsbescheid bildet vielmehr mit dem von ihm berichtigten Bescheid eine Einheit.