Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

06.11.1986

Geschäftszahl

86/06/0237

Rechtssatz

Zur Erschöpfung des Instanzenzuges gehört in Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereichs der Gemeinde auch die Erhebung einer Vorstellung an die Aufsichtsbehörde. Bescheidbeschwerde gegen Entscheidung des Bürgermeisters oder des Gemeindevorstands in Bausache unzulässig.