Verwaltungsgerichtshof
06.11.1986
86/06/0237
Zur Erschöpfung des Instanzenzuges gehört in Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereichs der Gemeinde auch die Erhebung einer Vorstellung an die Aufsichtsbehörde. Bescheidbeschwerde gegen Entscheidung des Bürgermeisters oder des Gemeindevorstands in Bausache unzulässig.