Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.04.1989

Geschäftszahl

86/06/0220

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0325/72 E 13. März 1973 VwSlg 8381 A/1973 RS 3

Stammrechtssatz

Die Stmk BO gewährleistet kein subjektives öffentliches Recht des Nachbarn auf Schutz von Brunnen hinsichtlich Wasserversorgung und Wasserqualität.