Verwaltungsgerichtshof
27.04.1989
86/06/0220
GRS wie 2205/79 E 10. September 1981 RS 2
Ein tatsächliches Zukommen eines Ladungsbescheides einen Tag vor der Verhandlung ist nicht als "rechtzeitige" Verständigung im Sinne des Paragraph 42, Absatz 2, AVG 1950 anzusehen, doch kommt dieser Mangel nur zum Tragen, wenn ein Vertagungsantrag gestellt und dieser abgewiesen wird.