Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.04.1989

Geschäftszahl

86/06/0220

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2205/79 E 10. September 1981 RS 2

Stammrechtssatz

Ein tatsächliches Zukommen eines Ladungsbescheides einen Tag vor der Verhandlung ist nicht als "rechtzeitige" Verständigung im Sinne des Paragraph 42, Absatz 2, AVG 1950 anzusehen, doch kommt dieser Mangel nur zum Tragen, wenn ein Vertagungsantrag gestellt und dieser abgewiesen wird.