Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.01.1987

Geschäftszahl

86/06/0017

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1323/80 E 20. Dezember 1983 RS 7

Stammrechtssatz

Der Erschwerungsgrund "Verurteilung wegen einer auf der gleichen schädlichen Neigung beruhenden Tat" gemäß Paragraph 33, Ziffer 2, StGB hat im Verwaltungsstrafverfahren eine rechtskräftige Bestrafung wegen einer auf der gleichen schädlichen Neigung beruhenden, als Verwaltungsübertretung zu verfolgenden Tat durch die Verwaltungsstrafbehörde zur Voraussetzung. Diese rechtskräftige Bestrafung muss zum Zeitpunkt der Begehung der durch sie beschwerten Tat bereits vorgelegen sein (Hinweis auf E 12.5.1980, 1204/79).