Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.09.1986

Geschäftszahl

86/05/0031

Rechtssatz

Widerspricht das Bauvorhaben eindeutig dem Flächenwidmungsplan, ist das Bauansuchen auch ohne Durchführung einer Bauverhandlung abzuweisen; ob eine Bauplatzbewilligung vorliegt oder nicht, ist rechtlich unerheblich.