Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.03.1987

Geschäftszahl

86/04/0203

Rechtssatz

Die Annahme des Mangels der "Zuverlässigkeit" im Sinne des Paragraph 25, Absatz eins, Ziffer eins, GewO 1973 hat - in Ansehung strafgerichtlicher Verurteilungen - nicht das Vorliegen der "kumulativen Tatbestandselemente" des Paragraph 13, Absatz eins, GewO 1973 zur Voraussetzung.