Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.04.1987

Geschäftszahl

86/04/0170

Rechtssatz

Die Aufnahme eines Hinweises auf eine gewerbliche Tätigkeit in einem Amtlichen Telefonbuch ist geeignet, das Tatbestandsmerkmal des Anbietens im Sinne des Paragraph eins, Absatz 4, zweiter Satz GewO 1973 zu erfüllen (Hinweis E 14.5.1985, 84/04/0140).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1987:1986040170.X04