Verwaltungsgerichtshof
10.04.1987
86/04/0170
Die Aufnahme eines Hinweises auf eine gewerbliche Tätigkeit in einem Amtlichen Telefonbuch ist geeignet, das Tatbestandsmerkmal des Anbietens im Sinne des Paragraph eins, Absatz 4, zweiter Satz GewO 1973 zu erfüllen (Hinweis E 14.5.1985, 84/04/0140).
ECLI:AT:VWGH:1987:1986040170.X04