Verwaltungsgerichtshof
23.05.1989
86/04/0168
GRS wie 0366/79 E 25. September 1981 RS 1
Dem technischen Sachverständigen obliegt es, sich über die Art und das Ausmaß der zu erwartenden Immissionen zu äußern, auf dieser Grundlage hat der ärztliche Sachverständige sein Gutachten über die Auswirkungen der Immissionen auf die Nachbarn zu erstatten (Hinweis E 10.5.1979, 97,99/78).