Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.03.1987

Geschäftszahl

86/04/0118

Beachte

Vorgeschichte:

83/04/0075 E 18.11.1983;

Rechtssatz

Die Genehmigung einer gewerblichen Betriebsanlage wie auch die Genehmigung der Änderung einer gewerblichen Betriebsanlage stellen nach Paragraph 353, GewO 1973 einen antragsbedürftigen Verwaltungsakt dar. Die "Sache", über die die Behörden im Genehmigungsverfahren betreffend Betriebsanlage zu entscheiden haben, wird insofern durch das Genehmigungsverfahren bestimmt.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1987:1986040118.X02