Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.09.1989

Geschäftszahl

86/04/0068

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH Erkenntnis 1985/04/23 83/04/0130 1

Stammrechtssatz

Für die Frage der Rechtmäßigkeit einer in einem gewerblichen Betriebsanlagengenehmigungsbescheid dem Gewerbeinhaber auferlegten Verpflichtung ist es unbeachtlich, ob der Erfüllung der Auflagen privatrechtliche Hindernisse entgegenstehen (Hinweis E 13.11.1959, 378/59).