Verwaltungsgerichtshof
09.09.1986
86/04/0039
Ausführungen zu den für die Widmung der Liegenschaften maßgeblichen Vorschriften in Zusammenhang mit den Begriffen "gemischtes Baugebiet" und "Wohngebiet", wobei es die Behörde unterließ, den Sachverhalt zu den in Paragraph 6, Absatz 6 und Absatz 8, Wr BauO in Beziehung zu setzen (Hinweis E 13.11.1984, 84/04/0088).
ECLI:AT:VWGH:1986:1986040039.X03