Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.09.1986

Geschäftszahl

86/04/0039

Rechtssatz

Ausführungen zu den für die Widmung der Liegenschaften maßgeblichen Vorschriften in Zusammenhang mit den Begriffen "gemischtes Baugebiet" und "Wohngebiet", wobei es die Behörde unterließ, den Sachverhalt zu den in Paragraph 6, Absatz 6 und Absatz 8, Wr BauO in Beziehung zu setzen (Hinweis E 13.11.1984, 84/04/0088).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1986:1986040039.X03