Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.09.1987

Geschäftszahl

86/03/0244

Rechtssatz

Ausführungen zur Frage, unter welchen Voraussetzungen die Behörde zur Einholung eines Sachverständigengutachtens zum Beweisthema, ob der Beschuldigte das Anstoßgeräusch und das Schaukeln des gegnerischen Pkws bei gehöriger Aufmerksamkeit hätte wahrnehmen können, verpflichtet ist.