Verwaltungsgerichtshof
01.04.1987
86/03/0243
Es besteht kein Rechtsanspruch darauf, bei einer Beweisaufnahme anwesend zu sein und an den Zeugen Fragen zu stellen (Hinweis E 17.11.1972, 0190/71, VwSlg 8315 A/1972).