Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

01.04.1987

Geschäftszahl

86/03/0243

Rechtssatz

Es besteht keine gesetzliche Regelung, wonach eine in der Wohnung eines Betroffenen wegen Verdachtes einer Alkoholbeeinträchtigung (beim vorangegangenen Lenken eines Fahrzeuges) geführte Amtshandlung keine Rechtswirksamkeit zu entfalten vermag.