Verwaltungsgerichtshof
01.04.1987
86/03/0243
Es besteht keine gesetzliche Regelung, wonach eine in der Wohnung eines Betroffenen wegen Verdachtes einer Alkoholbeeinträchtigung (beim vorangegangenen Lenken eines Fahrzeuges) geführte Amtshandlung keine Rechtswirksamkeit zu entfalten vermag.