Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

01.04.1987

Geschäftszahl

86/03/0243

Rechtssatz

Der Alkotest kann auch noch einige Zeit nach Beendigung des Lenkens abverlangt werden, und zwar solange, als davon noch ein brauchbares Ergebnis zu erwarten ist. Dies ist jedenfalls nach rund 2 Stunden der Fall (Hinweis E 14.5.1986, 86/03/0047).