Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.06.1987

Geschäftszahl

86/03/0234

Rechtssatz

Der Begriff "öffentliche Straße" im Sinne des Steiermärkischen Landes-Straßenverwaltungsgesetzes 1964 ist mit dem Begriff "Straße mit öffentlichem Verkehr" der Straßenverkehrsordnung nicht ident.