Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.06.1987

Geschäftszahl

86/03/0234

Rechtssatz

Eine Straße, die nur gegen die Entrichtung einer von jedermann unter den gleichen Bedingungen verlangten Maut benützt werden darf, ist eine Straße mit öffentlichem Verkehr.