Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.02.1987

Geschäftszahl

86/03/0222

Rechtssatz

Das Vorbeibewegen an einem rechtsabbiegenden Fahrzeug ist nicht als Vorbeifahren sondern als Überholen anzusehen. (Hinweis auf OGH 6.11.1980, 8Ob 183/80 = ZVR 1981/222)