Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.03.1987

Geschäftszahl

86/03/0208

Rechtssatz

Dauert das Überholen, das unmittelbar vor einem Schutzweg begonnen wurde, noch auf dem Schutzweg an, so ist es ohne Belang, ob dem Betroffenen ein Überholen "unmittelbar vor" allein oder in Verbindung mit "auf" dem Schutzweg zur Last gelegt wird.