Verwaltungsgerichtshof
11.03.1987
86/03/0208
Dauert das Überholen, das unmittelbar vor einem Schutzweg begonnen wurde, noch auf dem Schutzweg an, so ist es ohne Belang, ob dem Betroffenen ein Überholen "unmittelbar vor" allein oder in Verbindung mit "auf" dem Schutzweg zur Last gelegt wird.