Verwaltungsgerichtshof
18.03.1987
86/03/0198
Ersucht die Berufungsbehörde die Erstbehörde um Durchführung einer ergänzenden Beweisaufnahme, so kann darin keine Rechtswidrigkeit erblickt werden, auch wenn sich ersuchende und ersuchte Behörde in derselben Gemeinde befinden.