Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.03.1987

Geschäftszahl

86/03/0198

Rechtssatz

Ersucht die Berufungsbehörde die Erstbehörde um Durchführung einer ergänzenden Beweisaufnahme, so kann darin keine Rechtswidrigkeit erblickt werden, auch wenn sich ersuchende und ersuchte Behörde in derselben Gemeinde befinden.