Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.09.1986

Geschäftszahl

86/03/0100

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/03/0056 E 11. September 1985 RS 1

Stammrechtssatz

Mit der bloßen Behauptung einer Ortsabwesenheit (ohne nähere Angaben und Anbot von Beweismitteln) kann das Vorliegen einer unwirksamen Zustellung durch Hinterlegung nicht dargetan werden (hier: Der Bf reagiert trotz Aufforderung der Behörde nicht entsprechend; Hinweis E 24.11.1971, 148/71 und 11.9.1985, 85/03/0051).