Verwaltungsgerichtshof
23.09.1987
86/03/0077
Die am Ladeplatz ergangene Aufforderung eines Gendarmeriebeamten, zur Abwaage zu fahren, rechtfertigt nicht eine auf dem Weg zur Waage begangene Übertretung des Paragraph 101, Absatz eins, Litera a, KFG, weil es die Aufgabe des Lenkers ist, vor Verlassen des Ladeplatzes die Ladung entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zu reduzieren (Hinweis E 11.6.1986, 86/03/0015).