Verwaltungsgerichtshof
01.07.1987
86/03/0010
GRS wie 3081/80 E 29. Oktober 1982 RS 1
Einem Amtsarzt ist auf Grund seiner wissenschaftlichen Studien und vor allem auf Grund seiner Berufserfahrung die nötige Sachkenntnis zuzutrauen, daß er auf grund von Symptomen zu beurteilen vermag, ob der Untersuchte sich in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befindet und ob er infolge Alkoholbeeinträchtigung fahruntüchtig ist (Hinweis auf E vom 16.9.1968, 0942/68)