Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

01.07.1987

Geschäftszahl

86/03/0010

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1991/76 E 21. Februar 1977 RS 1

Stammrechtssatz

Die Behörde darf nicht ausschließlich Belastungszeugen vernehmen und dann erklären, angesichts dieser Zeugenaussagen sei jede weitere Beweisaufnahme (beantragte Entlastungszeugen) unerheblich.