Verwaltungsgerichtshof
01.07.1987
86/03/0010
GRS wie 1991/76 E 21. Februar 1977 RS 1
Die Behörde darf nicht ausschließlich Belastungszeugen vernehmen und dann erklären, angesichts dieser Zeugenaussagen sei jede weitere Beweisaufnahme (beantragte Entlastungszeugen) unerheblich.