Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.03.1987

Geschäftszahl

86/02/0193

Rechtssatz

Eine blosse Dienstanweisung an die beim Zulassungsbesitzer beschäftigten Lenker entlastet diesen nicht, vielmehr hätte der Zulassungsbesitzer beweisen müssen, dass er die Einhaltung der Dienstanweisung gehörig überwacht habe und dessen ungeachtet die Übertretung nicht habe verhindern können.