Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.01.1987

Geschäftszahl

86/02/0132

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 86/02/0098 E 23. Oktober 1986 RS 5

Stammrechtssatz

Die Gewinnung eines persönlichen Eindruckes von der Partei durch die Behörde kann kein Beweisthema sein.