Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.03.1987

Geschäftszahl

86/02/0130

Rechtssatz

Ausführungen über die Unbrauchbarkeit eines amtsärztlichen Gutachtens, welches bloß auf die Alkoholabbauwerte im Zeitverlauf abstellt (Hinweis E 29.1.1987, 86/02/0142).